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Baden-Württemberg Landkreis Ravensburg Weingarten

Hebesätze Weingarten

Landkreis Ravensburg · AGS 08436082 · 25.271 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Weingarten, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Weingarten aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 525 %. Der Median Landkreis Ravensburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Weingarten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Weingarten im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 75-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Weingarten vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weingarten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weingarten 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ravensburg 350 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weingarten auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Weingarten mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weingarten Grundsteuer B
Wilhelmsdorf 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Ravensburg 390 % −10 Prozentpunkte 500 %
Baienfurt 380 % −20 Prozentpunkte 390 %
Isny im Allgäu 380 % −20 Prozentpunkte 500 %
Waldburg 380 % −20 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Weingarten anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Weingarten beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Weingarten und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Weingarten ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weingarten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weingarten?

Weingarten setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weingarten?

Die Grundsteuer B liegt bei 525 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Weingarten hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Weingarten liegt 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Weingarten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Weingarten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.