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Nordrhein-Westfalen Kreis Soest Warstein

Hebesätze Warstein

Kreis Soest · AGS 05974044 · 24.614 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Warstein, Stadt

Gewerbesteuer
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
730 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Warstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 730 %. Der Median Kreis Soest liegt bei 447 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Wo Warstein im Vergleich steht

Der Wert von 460 % ordnet Warstein im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 42 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 211 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 178-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Warstein im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Warstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Warstein 460 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Soest 447 % Berichtsjahr 2024 +13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Kreis Soest mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Warstein auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Warstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Soest mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Warstein Grundsteuer B
Geseke 460 % 0 Prozentpunkte 590 %
Erwitte 450 % −10 Prozentpunkte 519 %
Welver 470 % +10 Prozentpunkte 799 %
Anröchte 448 % −12 Prozentpunkte 520 %
Rüthen 445 % −15 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Warstein konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 460 % macht daraus 15.375,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Warstein beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Warstein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Warstein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Warstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Warstein?

Warstein setzt 460 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.375,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Warstein?

Warstein setzt die Grundsteuer B auf 730 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Warstein hoch?

Der Median Kreis Soest liegt bei 447 %. Warstein liegt damit 13 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Warstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Warstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.