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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Waren (Müritz)

Hebesätze Waren (Müritz)

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071156 · 21.414 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Waren (Müritz), Stadt

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waren (Müritz) beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Was der Wert für Waren (Müritz) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Waren (Müritz) im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 48 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 8-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Waren (Müritz) ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waren (Müritz), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waren (Müritz) 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waren (Müritz) auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waren (Müritz) Grundsteuer B
Eldetal 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Fincken 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Gotthun 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hohenbollentin 320 % 0 Prozentpunkte 370 %
Schönfeld 320 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Waren (Müritz) in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Waren (Müritz) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Waren (Müritz) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waren (Müritz)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waren (Müritz)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waren (Müritz)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Waren (Müritz) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Waren (Müritz) liegt 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Waren (Müritz). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Waren (Müritz)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.