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Hebesätze Gotthun
In Gotthun gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Was der Wert für Gotthun bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Gotthun im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 48 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 619-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Gotthun ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gotthun | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gotthun auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Gotthun liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gotthun | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eldetal | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Fincken | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Hohenbollentin | 320 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Schönfeld | 320 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Südmüritz | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
Was der Hebesatz in Gotthun in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gotthun nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Gotthun noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Gotthun
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 193.469 Euro | 628 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 21.161 Euro | 69 Euro |
| Grundsteuer B | 30.606 Euro | 99 Euro |
| Grundsteuer A | 6.857 Euro | 22 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 308 | |
Je Einwohner flossen Gotthun im Berichtsjahr 2024 628 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 308 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gotthun
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gotthun?
Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gotthun?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Gotthun hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt Gotthun 60 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Gotthun durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.