Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Warder

Hebesätze Warder

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058168 · 698 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Warder setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Was der Wert für Warder bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Warder im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 553-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Warder im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Warder, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Warder 350 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Warder auf Platz 105, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Warder Grundsteuer B
Ahlefeld-Bistensee 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ascheffel 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bissee 350 % 0 Prozentpunkte 339 %
Bokel 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bovenau 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Warder an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Warder selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Warder noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Warder

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Warder?

Warder setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Warder?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Warder hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt Warder 14 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Warder durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Warder
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.