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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Ahlefeld-Bistensee

Hebesätze Ahlefeld-Bistensee

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058175 · 511 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ahlefeld-Bistensee ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wie Ahlefeld-Bistensee zum Landesdurchschnitt liegt

Ahlefeld-Bistensee liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 676-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Ahlefeld-Bistensee nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ahlefeld-Bistensee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ahlefeld-Bistensee 350 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ahlefeld-Bistensee auf Platz 105, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Ahlefeld-Bistensee mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ahlefeld-Bistensee Grundsteuer B
Ascheffel 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bissee 350 % 0 Prozentpunkte 339 %
Bokel 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bovenau 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Brekendorf 350 % 0 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Ahlefeld-Bistensee

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Ahlefeld-Bistensee beschliesst

Ahlefeld-Bistensee legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Ahlefeld-Bistensee fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ahlefeld-Bistensee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ahlefeld-Bistensee?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ahlefeld-Bistensee?

Ahlefeld-Bistensee setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ahlefeld-Bistensee hoch?

Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Ahlefeld-Bistensee 14 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ahlefeld-Bistensee durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ahlefeld-Bistensee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.