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Hessen Werra-Meißner-Kreis Wanfried

Hebesätze Wanfried

Werra-Meißner-Kreis · AGS 06636013 · 4.218 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wanfried, Stadt

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
730 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
730 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wanfried gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 730 %. Der Median Werra-Meißner-Kreis liegt bei 405 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wanfried bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wanfried im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 380 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 335-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wanfried im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wanfried, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wanfried 440 % Berichtsjahr 2024
Median Werra-Meißner-Kreis 405 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wanfried auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Wanfried mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wanfried Grundsteuer B
Eschwege 430 % −10 Prozentpunkte 595 %
Meinhard 450 % +10 Prozentpunkte 650 %
Waldkappel 450 % +10 Prozentpunkte 650 %
Witzenhausen 420 % −20 Prozentpunkte 655 %
Großalmerode 410 % −30 Prozentpunkte 560 %

Was die Gewerbesteuer in Wanfried konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Wanfried beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wanfried, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wanfried noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wanfried

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wanfried?

Der Hebesatz liegt bei 440 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.707,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wanfried?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 730 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wanfried hoch?

Gemessen am Median Werra-Meißner-Kreis von 405 % liegt der Satz von Wanfried 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wanfried legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wanfried
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.