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Bayern Landkreis Deggendorf Wallerfing

Hebesätze Wallerfing

Landkreis Deggendorf · AGS 09271152 · 1.284 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wallerfing beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Deggendorf liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wallerfing bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wallerfing im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.752-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wallerfing nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wallerfing, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wallerfing 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Deggendorf 350 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wallerfing auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Wallerfing

Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wallerfing Grundsteuer B
Aholming 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Auerbach 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hengersberg 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Iggensbach 330 % 0 Prozentpunkte 360 %
Metten 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Wallerfing

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Wallerfing legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wallerfing fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wallerfing

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wallerfing?

In Wallerfing gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wallerfing?

Die Grundsteuer B liegt bei 340 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Wallerfing hoch?

Der Median Landkreis Deggendorf liegt bei 350 %. Wallerfing liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wallerfing per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wallerfing
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.