Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Wakendorf II

Hebesätze Wakendorf II

Kreis Segeberg · AGS 01060094 · 1.386 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wakendorf II setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 315 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 315 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wo Wakendorf II im Vergleich steht

Der Wert von 315 % ordnet Wakendorf II im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 41 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 169 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 296-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Wakendorf II im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wakendorf II, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wakendorf II 315 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wakendorf II auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wakendorf II Grundsteuer B
Bahrenhof 310 % −5 Prozentpunkte 260 %
Bark 310 % −5 Prozentpunkte 260 %
Boostedt 320 % +5 Prozentpunkte 335 %
Bühnsdorf 320 % +5 Prozentpunkte 300 %
Fredesdorf 310 % −5 Prozentpunkte 290 %

Gewerbesteuer in Wakendorf II an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 315 % macht daraus 10.528,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Wakendorf II nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Wakendorf II selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wakendorf II noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wakendorf II

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wakendorf II?

315 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.528,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wakendorf II?

Wakendorf II setzt die Grundsteuer B auf 315 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wakendorf II hoch?

Gemessen am Median Kreis Segeberg von 350 % liegt der Satz von Wakendorf II 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wakendorf II. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wakendorf II
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.