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Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Fredesdorf

Hebesätze Fredesdorf

Kreis Segeberg · AGS 01060022 · 429 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fredesdorf beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Fredesdorf im Vergleich steht

Der Wert von 310 % ordnet Fredesdorf im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 739-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Fredesdorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fredesdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fredesdorf 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fredesdorf auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Fredesdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fredesdorf Grundsteuer B
Bahrenhof 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Bark 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Hüttblek 310 % 0 Prozentpunkte 280 %
Wakendorf II 315 % +5 Prozentpunkte 315 %
Bebensee 300 % −10 Prozentpunkte 275 %

Was die Gewerbesteuer in Fredesdorf konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Fredesdorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Fredesdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Fredesdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fredesdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fredesdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fredesdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 290 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Fredesdorf hoch?

Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %. Fredesdorf liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Fredesdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fredesdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.