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Bayern Landkreis Schweinfurt Waigolshausen

Hebesätze Waigolshausen

Landkreis Schweinfurt · AGS 09678190 · 2.711 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Waigolshausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Waigolshausen im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Waigolshausen im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.082-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Waigolshausen ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waigolshausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waigolshausen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schweinfurt 350 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waigolshausen auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Waigolshausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waigolshausen Grundsteuer B
Röthlein 400 % 0 Prozentpunkte 310 %
Dittelbrunn 380 % −20 Prozentpunkte 320 %
Geldersheim 380 % −20 Prozentpunkte 330 %
Grafenrheinfeld 380 % −20 Prozentpunkte 310 %
Schonungen 380 % −20 Prozentpunkte 540 %

Was der Hebesatz in Waigolshausen in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Waigolshausen beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Waigolshausen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Waigolshausen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waigolshausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waigolshausen?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waigolshausen?

Waigolshausen setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Waigolshausen hoch?

Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 %. Waigolshausen liegt damit 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Waigolshausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Waigolshausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.