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Hebesätze Vohenstrauß
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Vohenstrauß aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Wie Vohenstrauß bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Vohenstrauß im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 336-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Vohenstrauß im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Vohenstrauß | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vohenstrauß auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Vohenstrauß | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bechtsrieth | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Eschenbach i.d.OPf. | 350 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Floß | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Kirchendemenreuth | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Kirchenthumbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Vohenstrauß an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Vohenstrauß nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Vohenstrauß selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Vohenstrauß noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vohenstrauß
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vohenstrauß?
350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vohenstrauß?
Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Vohenstrauß hoch?
Vohenstrauß liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Vohenstrauß legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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