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Hebesätze Völschow
351 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Völschow aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 396 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 39 Prozentpunkte.
Was der Wert für Völschow bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Völschow im zweiten Fünftel; der Satz von 351 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 223 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 470-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Völschow ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Völschow | 351 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Greifswald | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −39 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −29 Prozentpunkte |
Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Völschow auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Völschow liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Völschow | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Rothemühl | 350 % | −1 Prozentpunkte | 381 % |
| Sassen-Trantow | 350 % | −1 Prozentpunkte | 380 % |
| Glasow | 348 % | −3 Prozentpunkte | 380 % |
| Mesekenhagen | 348 % | −3 Prozentpunkte | 396 % |
| Görmin | 360 % | +9 Prozentpunkte | 390 % |
Was der Hebesatz in Völschow in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 351 % sind das 11.732,18 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 969,32 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Völschow nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Völschow noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Völschow tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.853.438 Euro | 3.451 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 184.816 Euro | 344 Euro |
| Grundsteuer B | 45.508 Euro | 85 Euro |
| Grundsteuer A | 23.607 Euro | 44 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 537 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Völschow im Berichtsjahr 2024 3.451 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Völschow liegt über diesem Wert. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 537 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Völschow
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Völschow?
Völschow setzt 351 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.732,18 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Völschow?
396 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Völschow hoch?
Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt der Satz von Völschow 39 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Völschow legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.