Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg Vaihingen an der Enz

Hebesätze Vaihingen an der Enz

Landkreis Ludwigsburg · AGS 08118073 · 29.291 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Vaihingen an der Enz, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Vaihingen an der Enz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Vaihingen an der Enz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Vaihingen an der Enz im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 59-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Vaihingen an der Enz vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vaihingen an der Enz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vaihingen an der Enz 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigsburg 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vaihingen an der Enz auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Vaihingen an der Enz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vaihingen an der Enz Grundsteuer B
Korntal-Münchingen 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Mundelsheim 370 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bietigheim-Bissingen 375 % +5 Prozentpunkte 375 %
Möglingen 365 % −5 Prozentpunkte 385 %
Ditzingen 380 % +10 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Vaihingen an der Enz anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Vaihingen an der Enz beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Vaihingen an der Enz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Vaihingen an der Enz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vaihingen an der Enz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vaihingen an der Enz?

Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vaihingen an der Enz?

430 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Vaihingen an der Enz hoch?

Vaihingen an der Enz liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Ludwigsburg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Vaihingen an der Enz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Vaihingen an der Enz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.