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Bayern Landkreis Traunstein Vachendorf

Hebesätze Vachendorf

Landkreis Traunstein · AGS 09189161 · 1.809 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Vachendorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Vachendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Vachendorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.434-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Vachendorf im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vachendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vachendorf 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Traunstein 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Traunstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vachendorf auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Vachendorf

Gemeinden im Landkreis Traunstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vachendorf Grundsteuer B
Siegsdorf 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Traunreut 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Altenmarkt a.d.Alz 330 % −10 Prozentpunkte 330 %
Bergen 350 % +10 Prozentpunkte 360 %
Chieming 330 % −10 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Vachendorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Vachendorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Vachendorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vachendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vachendorf?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vachendorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Vachendorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Traunstein von 350 % liegt der Satz von Vachendorf 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Vachendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Vachendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.