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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Urbar

Hebesätze Urbar

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140155 · 693 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Urbar beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Urbar im Vergleich steht

Der Wert von 385 % ordnet Urbar im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 144 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 973-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Urbar ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Urbar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Urbar 385 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Urbar auf Platz 115, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Urbar liegt

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Urbar Grundsteuer B
Maitzborn 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Morshausen 385 % 0 Prozentpunkte 470 %
Wiebelsheim 385 % 0 Prozentpunkte 365 %
Alterkülz 380 % −5 Prozentpunkte 465 %
Altweidelbach 380 % −5 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Urbar in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 385 % macht daraus 12.868,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Urbar nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Urbar noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Urbar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Urbar?

In Urbar gilt ein Hebesatz von 385 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.868,63 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Urbar?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Urbar hoch?

Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %. Urbar liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Urbar selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Urbar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.