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Hebesätze Upahl
In Upahl gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.
Wie Upahl zum Landesdurchschnitt liegt
Upahl liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 89 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 381 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 151-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Upahl im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Upahl | 381 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nordwestmecklenburg | 359 % | Berichtsjahr 2024 | +22 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Upahl auf Platz 61, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Upahl
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Upahl | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Carlow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Dechow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Dorf Mecklenburg | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Roggenstorf | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Schlagsdorf | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
Was die Gewerbesteuer in Upahl konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 381 % Hebesatz sind 12.734,93 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Upahl, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Upahl noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Upahl
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Upahl?
381 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.734,93 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Upahl?
Die Grundsteuer B liegt bei 427 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Upahl hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 359 %. Upahl liegt 22 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Upahl. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.