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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Schlagsdorf

Hebesätze Schlagsdorf

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074073 · 1.203 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schlagsdorf beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Schlagsdorf hoch?

89 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 381 % fest. Damit liegt Schlagsdorf im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 197-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schlagsdorf ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schlagsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schlagsdorf 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schlagsdorf auf Platz 61, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schlagsdorf Grundsteuer B
Carlow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Dechow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Dorf Mecklenburg 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Roggenstorf 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Stepenitztal 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Was der Hebesatz in Schlagsdorf in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 381 %, also 12.734,93 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Schlagsdorf nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schlagsdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schlagsdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schlagsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schlagsdorf?

Schlagsdorf setzt 381 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.734,93 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schlagsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schlagsdorf hoch?

Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %. Schlagsdorf liegt damit 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schlagsdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schlagsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.