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Bayern Landkreis Traunstein Unterwössen

Hebesätze Unterwössen

Landkreis Traunstein · AGS 09189160 · 3.699 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Unterwössen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Unterwössen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Unterwössen im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 818-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Unterwössen ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Unterwössen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Unterwössen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Traunstein 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Traunstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unterwössen auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Traunstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Unterwössen Grundsteuer B
Bergen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Grabenstätt 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kienberg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Marquartstein 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Obing 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Unterwössen in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Unterwössen nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Unterwössen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Unterwössen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unterwössen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unterwössen?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unterwössen?

Unterwössen setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Unterwössen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Traunstein von 350 % liegt der Satz von Unterwössen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Unterwössen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Unterwössen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.