Baden-Württemberg › Landkreis Heilbronn ›Untergruppenbach
Hebesätze Untergruppenbach
Untergruppenbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.
Wie Untergruppenbach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Untergruppenbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 307-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Untergruppenbach nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Untergruppenbach | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Heilbronn | 363 % | Berichtsjahr 2024 | −3 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Untergruppenbach auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Untergruppenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Friedrichshall | 360 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Hardthausen am Kocher | 360 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Ilsfeld | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Langenbrettach | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Neudenau | 360 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
Ein Rechenbeispiel für Untergruppenbach
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Untergruppenbach nachzulesen ist
Untergruppenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Untergruppenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Untergruppenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Untergruppenbach?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Untergruppenbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Untergruppenbach hoch?
Untergruppenbach liegt 3 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Heilbronn von 363 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Untergruppenbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.