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Thüringen Landkreis Hildburghausen Ummerstadt

Hebesätze Ummerstadt

Landkreis Hildburghausen · AGS 16069052 · 457 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ummerstadt, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
301 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ummerstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Hildburghausen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Ummerstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ummerstadt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 383-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Ummerstadt ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ummerstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ummerstadt 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hildburghausen 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ummerstadt auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ummerstadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ummerstadt Grundsteuer B
Ahlstädt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Auengrund 395 % 0 Prozentpunkte 404 %
Beinerstadt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bischofrod 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Dingsleben 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was der Hebesatz in Ummerstadt in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Ummerstadt beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ummerstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Ummerstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ummerstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ummerstadt?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ummerstadt?

Ummerstadt setzt die Grundsteuer B auf 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ummerstadt hoch?

Der Median Landkreis Hildburghausen liegt bei 395 %. Ummerstadt liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ummerstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ummerstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.