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Bayern Landkreis Garmisch-Partenkirchen Uffing a.Staffelsee

Hebesätze Uffing a.Staffelsee

Landkreis Garmisch-Partenkirchen · AGS 09180134 · 3.051 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Uffing a.Staffelsee aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Uffing a.Staffelsee im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Uffing a.Staffelsee im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 992-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Uffing a.Staffelsee im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Uffing a.Staffelsee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Uffing a.Staffelsee 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Uffing a.Staffelsee auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Uffing a.Staffelsee

Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Uffing a.Staffelsee Grundsteuer B
Farchant 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Grainau 380 % 0 Prozentpunkte 460 %
Oberammergau 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Riegsee 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Spatzenhausen 380 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Uffing a.Staffelsee konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Uffing a.Staffelsee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Uffing a.Staffelsee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Uffing a.Staffelsee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Uffing a.Staffelsee?

In Uffing a.Staffelsee gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Uffing a.Staffelsee?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Uffing a.Staffelsee hoch?

Gemessen am Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen von 360 % liegt der Satz von Uffing a.Staffelsee 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Uffing a.Staffelsee legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Uffing a.Staffelsee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.