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Baden-Württemberg Landkreis Waldshut Ühlingen-Birkendorf

Hebesätze Ühlingen-Birkendorf

Landkreis Waldshut · AGS 08337128 · 5.392 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ühlingen-Birkendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Waldshut liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Ühlingen-Birkendorf zum Landesdurchschnitt liegt

Ühlingen-Birkendorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 495-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Ühlingen-Birkendorf ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ühlingen-Birkendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ühlingen-Birkendorf 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldshut 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Waldshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ühlingen-Birkendorf auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Ühlingen-Birkendorf

Gemeinden im Landkreis Waldshut mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ühlingen-Birkendorf Grundsteuer B
Albbruck 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Dettighofen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Dogern 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Herrischried 360 % 0 Prozentpunkte 355 %
Weilheim 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Ühlingen-Birkendorf in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Ühlingen-Birkendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ühlingen-Birkendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ühlingen-Birkendorf?

Ühlingen-Birkendorf setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ühlingen-Birkendorf?

Ühlingen-Birkendorf setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ühlingen-Birkendorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Waldshut von 350 % liegt der Satz von Ühlingen-Birkendorf 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ühlingen-Birkendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.