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Baden-Württemberg Bodenseekreis Überlingen

Hebesätze Überlingen

Bodenseekreis · AGS 08435059 · 23.014 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Überlingen, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Überlingen beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Bodenseekreis liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Überlingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Überlingen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 87-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Überlingen ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Überlingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Überlingen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Bodenseekreis 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Bodenseekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Überlingen auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Bodenseekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Überlingen Grundsteuer B
Meckenbeuren 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Meersburg 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bermatingen 360 % −10 Prozentpunkte 340 %
Eriskirch 360 % −10 Prozentpunkte 360 %
Hagnau am Bodensee 360 % −10 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Überlingen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Überlingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Überlingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Überlingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Überlingen?

370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Überlingen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 445 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Überlingen hoch?

Der Median Bodenseekreis liegt bei 350 %. Überlingen liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Überlingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Überlingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.