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Brandenburg Landkreis Uckermark Uckerland

Hebesätze Uckerland

Landkreis Uckermark · AGS 12073579 · 2.555 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Uckerland setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 315 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Uckerland zum Landesdurchschnitt liegt

Uckerland liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 42 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 315 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 173-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Uckerland im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Uckerland, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Uckerland 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uckermark 325 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Uckerland auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Uckermark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Uckerland Grundsteuer B
Flieth-Stegelitz 319 % +4 Prozentpunkte 405 %
Gerswalde 320 % +5 Prozentpunkte 405 %
Gramzow 310 % −5 Prozentpunkte 380 %
Milmersdorf 320 % +5 Prozentpunkte 410 %
Nordwestuckermark 310 % −5 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Uckerland an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 315 % Hebesatz sind 10.528,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Uckerland nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Uckerland selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Uckerland noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Uckerland

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Uckerland?

Der Hebesatz liegt bei 315 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.528,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Uckerland?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Uckerland hoch?

Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %. Uckerland liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Uckerland durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Uckerland
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.