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Hessen Landkreis Waldeck-Frankenberg Twistetal

Hebesätze Twistetal

Landkreis Waldeck-Frankenberg · AGS 06635018 · 4.188 Einwohner

Gewerbesteuer
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Twistetal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 110 Prozentpunkte.

Wo Twistetal im Vergleich steht

Der Wert von 500 % ordnet Twistetal im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 24 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 419 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 338-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Twistetal im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Twistetal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Twistetal 500 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldeck-Frankenberg 390 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +120 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Twistetal auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Twistetal Grundsteuer B
Lichtenfels 440 % −60 Prozentpunkte 470 %
Diemelsee 430 % −70 Prozentpunkte 460 %
Burgwald 425 % −75 Prozentpunkte 535 %
Gemünden (Wohra) 425 % −75 Prozentpunkte 395 %
Willingen (Upland) 420 % −80 Prozentpunkte 420 %

Gewerbesteuer in Twistetal an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 500 % macht daraus 16.712,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.011,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Twistetal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Twistetal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Twistetal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Twistetal?

500 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 16.712,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Twistetal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Twistetal hoch?

Gemessen am Median Landkreis Waldeck-Frankenberg von 390 % liegt der Satz von Twistetal 110 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Twistetal legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Twistetal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.