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Hessen Landkreis Waldeck-Frankenberg Gemünden (Wohra)

Hebesätze Gemünden (Wohra)

Landkreis Waldeck-Frankenberg · AGS 06635012 · 3.940 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gemünden (Wohra), Stadt

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gemünden (Wohra) beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Gemünden (Wohra) hoch?

39 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 425 % fest. Damit liegt Gemünden (Wohra) im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 358 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 350-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Gemünden (Wohra) ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gemünden (Wohra), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gemünden (Wohra) 425 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldeck-Frankenberg 390 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gemünden (Wohra) auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gemünden (Wohra) Grundsteuer B
Burgwald 425 % 0 Prozentpunkte 535 %
Diemelsee 430 % +5 Prozentpunkte 460 %
Willingen (Upland) 420 % −5 Prozentpunkte 420 %
Korbach 410 % −15 Prozentpunkte 460 %
Lichtenfels 440 % +15 Prozentpunkte 470 %

Was der Hebesatz in Gemünden (Wohra) in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 425 %, also 14.205,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gemünden (Wohra) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Gemünden (Wohra) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gemünden (Wohra)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gemünden (Wohra)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.205,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gemünden (Wohra)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gemünden (Wohra) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Waldeck-Frankenberg von 390 % liegt Gemünden (Wohra) 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Gemünden (Wohra) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gemünden (Wohra)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.