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Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Trierweiler

Hebesätze Trierweiler

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235137 · 3.815 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Trierweiler ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Trierweiler zum Landesdurchschnitt liegt

Trierweiler liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 59 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 415 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 169-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Trierweiler im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Trierweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Trierweiler 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Trierweiler auf Platz 83, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Trierweiler Grundsteuer B
Aach 415 % 0 Prozentpunkte 570 %
Franzenheim 415 % 0 Prozentpunkte 550 %
Hockweiler 415 % 0 Prozentpunkte 575 %
Igel 415 % 0 Prozentpunkte 575 %
Kanzem 415 % 0 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Trierweiler an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 415 % Hebesatz sind 13.871,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Trierweiler nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Trierweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Trierweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Trierweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Trierweiler?

In Trierweiler gilt ein Hebesatz von 415 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.871,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Trierweiler?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Trierweiler hoch?

Gemessen am Median Landkreis Trier-Saarburg von 380 % liegt der Satz von Trierweiler 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Trierweiler legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Trierweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.