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Bayern Landkreis Schwandorf Trausnitz

Hebesätze Trausnitz

Landkreis Schwandorf · AGS 09376173 · 954 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Trausnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Schwandorf liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Trausnitz zum Landesdurchschnitt liegt

Trausnitz liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.951-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Trausnitz vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Trausnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Trausnitz 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwandorf 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Trausnitz auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Trausnitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Trausnitz Grundsteuer B
Stadlern 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bruck i.d.OPf. 335 % −5 Prozentpunkte 285 %
Altendorf 350 % +10 Prozentpunkte 400 %
Bodenwöhr 350 % +10 Prozentpunkte 300 %
Dieterskirchen 350 % +10 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Trausnitz anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Trausnitz beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Trausnitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Trausnitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Trausnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Trausnitz?

Trausnitz setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Trausnitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Trausnitz hoch?

Der Median Landkreis Schwandorf liegt bei 350 %. Trausnitz liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Trausnitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Trausnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.