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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Traisen

Hebesätze Traisen

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133105 · 598 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Traisen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Traisen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Traisen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.104-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Traisen vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Traisen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Traisen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Traisen auf Platz 95, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Traisen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Traisen Grundsteuer B
Kirn 390 % 0 Prozentpunkte 500 %
Norheim 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Allenfeld 385 % −5 Prozentpunkte 465 %
Argenschwang 385 % −5 Prozentpunkte 465 %
Boos 385 % −5 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Traisen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Traisen beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Traisen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Traisen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Traisen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Traisen?

In Traisen gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Traisen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Traisen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 % liegt Traisen 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Traisen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Traisen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.