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Sachsen Landkreis Nordsachsen Torgau

Hebesätze Torgau

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730310 · 19.697 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Torgau, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
391 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
250 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Torgau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 391 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wie Torgau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Torgau im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 26-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Torgau nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Torgau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Torgau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Torgau 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Torgau auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Torgau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Torgau Grundsteuer B
Belgern-Schildau 400 % 0 Prozentpunkte 435 %
Dommitzsch 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Eilenburg 400 % 0 Prozentpunkte 416 %
Jesewitz 400 % 0 Prozentpunkte 320 %
Rackwitz 400 % 0 Prozentpunkte 415 %

Ein Rechenbeispiel für Torgau

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Torgau beschliesst

Torgau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Torgau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Torgau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Torgau?

Torgau setzt 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Torgau?

391 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Torgau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nordsachsen von 390 % liegt Torgau 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Torgau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Torgau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.