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Sachsen Landkreis Meißen Thiendorf

Hebesätze Thiendorf

Landkreis Meißen · AGS 14627290 · 3.892 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
387 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
275 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Thiendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 387 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wie Thiendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Thiendorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 204-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Thiendorf ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Thiendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Thiendorf 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Thiendorf 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Thiendorf auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Thiendorf

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Thiendorf Grundsteuer B
Coswig 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Ebersbach 400 % 0 Prozentpunkte 428 %
Großenhain 400 % 0 Prozentpunkte 385 %
Hirschstein 400 % 0 Prozentpunkte 440 %
Lommatzsch 400 % 0 Prozentpunkte 422 %

Was der Hebesatz in Thiendorf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Thiendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Thiendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Thiendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Thiendorf?

In Thiendorf gilt ein Hebesatz von 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Thiendorf?

Thiendorf setzt die Grundsteuer B auf 387 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Thiendorf hoch?

Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %. Thiendorf liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Thiendorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Thiendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.