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Sachsen Landkreis Meißen Hirschstein

Hebesätze Hirschstein

Landkreis Meißen · AGS 14627070 · 1.960 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
440 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hirschstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wie Hirschstein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hirschstein im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 330-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hirschstein vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hirschstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hirschstein 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Hirschstein 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hirschstein auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Hirschstein

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hirschstein Grundsteuer B
Coswig 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Ebersbach 400 % 0 Prozentpunkte 428 %
Großenhain 400 % 0 Prozentpunkte 385 %
Lommatzsch 400 % 0 Prozentpunkte 422 %
Meißen 400 % 0 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hirschstein anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hirschstein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hirschstein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hirschstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hirschstein?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hirschstein?

Hirschstein setzt die Grundsteuer B auf 440 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hirschstein hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Hirschstein liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Hirschstein selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hirschstein
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.