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Bayern Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Theilenhofen

Hebesätze Theilenhofen

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · AGS 09577172 · 1.162 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Theilenhofen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Theilenhofen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Theilenhofen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.829-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Theilenhofen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Theilenhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Theilenhofen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Theilenhofen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Theilenhofen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Theilenhofen Grundsteuer B
Absberg 320 % 0 Prozentpunkte 500 %
Bergen 320 % 0 Prozentpunkte 500 %
Dittenheim 320 % 0 Prozentpunkte 525 %
Gnotzheim 320 % 0 Prozentpunkte 650 %
Haundorf 320 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Theilenhofen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Theilenhofen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Theilenhofen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Theilenhofen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Theilenhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Theilenhofen?

Theilenhofen setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Theilenhofen?

Die Grundsteuer B liegt bei 600 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Theilenhofen hoch?

Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 %. Theilenhofen liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Theilenhofen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Theilenhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.