Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Eichsfeld Teistungen

Hebesätze Teistungen

Landkreis Eichsfeld · AGS 16061114 · 2.509 Einwohner

Gewerbesteuer
383 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Teistungen beträgt 383 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wo Teistungen im Vergleich steht

Der Wert von 383 % ordnet Teistungen im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 12 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 90 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 160-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Teistungen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Teistungen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Teistungen 383 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichsfeld 395 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte

Von 56 Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Teistungen auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Teistungen

Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Teistungen Grundsteuer B
Wachstedt 385 % +2 Prozentpunkte 389 %
Bodenrode-Westhausen 380 % −3 Prozentpunkte 380 %
Geisleden 380 % −3 Prozentpunkte 390 %
Heuthen 380 % −3 Prozentpunkte 450 %
Reinholterode 380 % −3 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Teistungen

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 383 % macht daraus 12.801,78 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Teistungen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Teistungen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Teistungen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Teistungen?

383 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.801,78 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Teistungen?

Teistungen setzt die Grundsteuer B auf 402 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Teistungen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Teistungen liegt 12 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Teistungen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Teistungen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.