Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Eichsfeld Bodenrode-Westhausen

Hebesätze Bodenrode-Westhausen

Landkreis Eichsfeld · AGS 16061012 · 1.104 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bodenrode-Westhausen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Bodenrode-Westhausen zum Landesdurchschnitt liegt

Bodenrode-Westhausen liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 75 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 228-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bodenrode-Westhausen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bodenrode-Westhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bodenrode-Westhausen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichsfeld 395 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 56 Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bodenrode-Westhausen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Bodenrode-Westhausen

Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bodenrode-Westhausen Grundsteuer B
Geisleden 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Heuthen 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Reinholterode 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Steinbach 380 % 0 Prozentpunkte 379 %
Wingerode 380 % 0 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Bodenrode-Westhausen

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Bodenrode-Westhausen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bodenrode-Westhausen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bodenrode-Westhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bodenrode-Westhausen?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bodenrode-Westhausen?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bodenrode-Westhausen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Eichsfeld von 395 % liegt der Satz von Bodenrode-Westhausen 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bodenrode-Westhausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bodenrode-Westhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.