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Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Tawern

Hebesätze Tawern

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235132 · 2.669 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Tawern aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Tawern zum Landesdurchschnitt liegt

Tawern liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 248-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Tawern ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tawern, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tawern 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tawern auf Platz 94, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tawern Grundsteuer B
Gusenburg 420 % 0 Prozentpunkte 545 %
Konz 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Schleich 420 % 0 Prozentpunkte 495 %
Wasserliesch 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Aach 415 % −5 Prozentpunkte 570 %

Was der Hebesatz in Tawern in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Tawern nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Tawern noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tawern

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tawern?

Tawern setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tawern?

Die Grundsteuer B liegt bei 510 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Tawern hoch?

Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %. Tawern liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Tawern durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Tawern
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.