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Bayern Landkreis Würzburg Tauberrettersheim

Hebesätze Tauberrettersheim

Landkreis Würzburg · AGS 09679192 · 859 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Tauberrettersheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Würzburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Tauberrettersheim zum Landesdurchschnitt liegt

Tauberrettersheim liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.958 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.991-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Tauberrettersheim im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tauberrettersheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tauberrettersheim 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Würzburg 350 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Würzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tauberrettersheim auf Platz 49, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Tauberrettersheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Würzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tauberrettersheim Grundsteuer B
Erlabrunn 400 % +5 Prozentpunkte 330 %
Gelchsheim 390 % −5 Prozentpunkte 390 %
Margetshöchheim 400 % +5 Prozentpunkte 320 %
Aub 380 % −15 Prozentpunkte 395 %
Bieberehren 380 % −15 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Tauberrettersheim an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Tauberrettersheim beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Tauberrettersheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Tauberrettersheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tauberrettersheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tauberrettersheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tauberrettersheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Tauberrettersheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Würzburg von 350 % liegt der Satz von Tauberrettersheim 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Tauberrettersheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Tauberrettersheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.