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Hebesätze Tarp
Tarp setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Kreis Schleswig-Flensburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wie Tarp bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Tarp im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 345 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 87-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Tarp nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Tarp | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Schleswig-Flensburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tarp auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Tarp
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Tarp | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Grödersby | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Jagel | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Nieby | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Rabenkirchen-Faulück | 340 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Stoltebüll | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
Ein Rechenbeispiel für Tarp
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Tarp legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Tarp fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Tarp tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 8.952.065 Euro | 1.520 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 921.533 Euro | 156 Euro |
| Grundsteuer B | 847.853 Euro | 144 Euro |
| Grundsteuer A | 20.295 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.890 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Tarp im Berichtsjahr 2024 1.520 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Tarp liegt über diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tarp
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tarp?
Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tarp?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Tarp hoch?
Tarp liegt 40 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Schleswig-Flensburg von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Tarp durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.