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Hebesätze Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Tambach-Dietharz/Thür. Wald beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Gotha liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Tambach-Dietharz/Thür. Wald zum Landesdurchschnitt liegt
Tambach-Dietharz/Thür. Wald liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 574 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 109-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Tambach-Dietharz/Thür. Wald im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Tambach-Dietharz/Thür. Wald | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Gotha | 400 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Gotha mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tambach-Dietharz/Thür. Wald auf Platz 28, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Tambach-Dietharz/Thür. Wald mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Tambach-Dietharz/Thür. Wald | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Tabarz | 420 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Ohrdruf | 415 % | −5 Prozentpunkte | 435 % |
| Emleben | 400 % | −20 Prozentpunkte | 400 % |
| Friedrichroda | 400 % | −20 Prozentpunkte | 470 % |
| Friemar | 400 % | −20 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Tambach-Dietharz/Thür. Wald konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Tambach-Dietharz/Thür. Wald beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tambach-Dietharz/Thür. Wald, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tambach-Dietharz/Thür. Wald noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tambach-Dietharz/Thür. Wald?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tambach-Dietharz/Thür. Wald?
Tambach-Dietharz/Thür. Wald setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Tambach-Dietharz/Thür. Wald hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Tambach-Dietharz/Thür. Wald liegt 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Tambach-Dietharz/Thür. Wald legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.