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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Tackesdorf

Hebesätze Tackesdorf

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058158 · 66 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Tackesdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wie Tackesdorf zum Landesdurchschnitt liegt

Tackesdorf liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.083-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Tackesdorf im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tackesdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tackesdorf 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tackesdorf auf Platz 59, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Tackesdorf

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tackesdorf Grundsteuer B
Barkelsby 330 % 0 Prozentpunkte 270 %
Borgstedt 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bornholt 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Breiholz 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Christiansholm 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Tackesdorf an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Tackesdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Tackesdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tackesdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tackesdorf?

Tackesdorf setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tackesdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Tackesdorf hoch?

Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Tackesdorf 6 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Tackesdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Tackesdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.