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Hebesätze Taben-Rodt
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Taben-Rodt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Taben-Rodt bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Taben-Rodt im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 863-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Taben-Rodt ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Taben-Rodt | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Trier-Saarburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Taben-Rodt auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Taben-Rodt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Taben-Rodt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ayl | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bescheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Beuren (Hochwald) | 380 % | 0 Prozentpunkte | 485 % |
| Damflos | 380 % | 0 Prozentpunkte | 510 % |
| Detzem | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was der Hebesatz in Taben-Rodt in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Taben-Rodt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Taben-Rodt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Taben-Rodt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Taben-Rodt?
Taben-Rodt setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Taben-Rodt?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Taben-Rodt hoch?
Gemessen am Median Landkreis Trier-Saarburg von 380 % liegt der Satz von Taben-Rodt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Taben-Rodt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.