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Niedersachsen Landkreis Emsland Surwold

Hebesätze Surwold

Landkreis Emsland · AGS 03454051 · 4.285 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Surwold beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Emsland liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Surwold bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Surwold im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 375 % setzen bundesweit 86 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 232 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 368-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Surwold im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Surwold, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Surwold 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emsland 355 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 60 Gemeinden im Landkreis Emsland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Surwold auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Surwold mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Emsland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Surwold Grundsteuer B
Bockhorst 375 % 0 Prozentpunkte 380 %
Breddenberg 375 % 0 Prozentpunkte 380 %
Esterwegen 375 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hilkenbrook 375 % 0 Prozentpunkte 380 %
Emsbüren 380 % +5 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Surwold an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 375 % ergibt das 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Surwold beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Surwold selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Surwold noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Surwold

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Surwold?

375 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.534,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Surwold?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Surwold hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 355 %. Surwold liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Surwold per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Surwold
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.