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Hebesätze Sulzfeld
In Sulzfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Sulzfeld bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Sulzfeld im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 539-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Sulzfeld im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sulzfeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Karlsruhe | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sulzfeld auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Sulzfeld
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sulzfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bruchsal | 380 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Ettlingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Oberderdingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Kürnbach | 370 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
| Malsch | 370 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Sulzfeld an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Sulzfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sulzfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sulzfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sulzfeld?
In Sulzfeld gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sulzfeld?
410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Sulzfeld hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Sulzfeld liegt 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Sulzfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.