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Hessen Main-Taunus-Kreis Sulzbach (Taunus)

Hebesätze Sulzbach (Taunus)

Main-Taunus-Kreis · AGS 06436012 · 9.279 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Sulzbach (Taunus) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Main-Taunus-Kreis liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.

Wie Sulzbach (Taunus) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Sulzbach (Taunus) im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 34 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 190-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Sulzbach (Taunus) nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sulzbach (Taunus), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sulzbach (Taunus) 360 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Taunus-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 12 Gemeinden im Main-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sulzbach (Taunus) auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Sulzbach (Taunus) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Main-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sulzbach (Taunus) Grundsteuer B
Eppstein 360 % 0 Prozentpunkte 680 %
Kelkheim (Taunus) 360 % 0 Prozentpunkte 520 %
Kriftel 360 % 0 Prozentpunkte 550 %
Schwalbach am Taunus 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Soden am Taunus 357 % −3 Prozentpunkte 632 %

Ein Rechenbeispiel für Sulzbach (Taunus)

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Sulzbach (Taunus) beschliesst

Sulzbach (Taunus) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Sulzbach (Taunus) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sulzbach (Taunus)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sulzbach (Taunus)?

Sulzbach (Taunus) setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sulzbach (Taunus)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sulzbach (Taunus) hoch?

Der Median Main-Taunus-Kreis liegt bei 360 %. Sulzbach (Taunus) liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Sulzbach (Taunus) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Sulzbach (Taunus)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.