Rheinland-Pfalz › Rhein-Lahn-Kreis ›Sulzbach
Hebesätze Sulzbach
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sulzbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Sulzbach zum Landesdurchschnitt liegt
Sulzbach liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.950-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Sulzbach im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sulzbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sulzbach auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Sulzbach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sulzbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altendiez | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Arzbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Aull | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bettendorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was die Gewerbesteuer in Sulzbach konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wer den Hebesatz in Sulzbach beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Sulzbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Sulzbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sulzbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sulzbach?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sulzbach?
Sulzbach setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Sulzbach hoch?
Im Vergleich zum Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt Sulzbach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sulzbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.