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Niedersachsen Landkreis Helmstedt Süpplingenburg

Hebesätze Süpplingenburg

Landkreis Helmstedt · AGS 03154022 · 656 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Süpplingenburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Helmstedt liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wie Süpplingenburg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Süpplingenburg im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 870-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Süpplingenburg ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Süpplingenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Süpplingenburg 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Helmstedt 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Helmstedt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Süpplingenburg auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Süpplingenburg liegt

Gemeinden im Landkreis Helmstedt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Süpplingenburg Grundsteuer B
Bahrdorf 390 % −10 Prozentpunkte 490 %
Danndorf 390 % −10 Prozentpunkte 490 %
Frellstedt 410 % +10 Prozentpunkte 425 %
Grafhorst 390 % −10 Prozentpunkte 490 %
Grasleben 410 % +10 Prozentpunkte 450 %

Was der Hebesatz in Süpplingenburg in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Süpplingenburg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Süpplingenburg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Süpplingenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Süpplingenburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Süpplingenburg?

Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Süpplingenburg hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Helmstedt von 400 % liegt Süpplingenburg genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Süpplingenburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Süpplingenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.