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Hebesätze Stolpe
Stolpe setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 381 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.
Wie Stolpe zum Landesdurchschnitt liegt
Stolpe liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 89 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 381 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 618-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Stolpe im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stolpe | 381 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ludwigslust-Parchim | 378 % | Berichtsjahr 2024 | +3 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stolpe auf Platz 90, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Stolpe liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stolpe | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barnin | 381 % | 0 Prozentpunkte | 438 % |
| Brenz | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Domsühl | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Goldberg | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Gorlosen | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
Gewerbesteuer in Stolpe an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 381 % Hebesatz sind 12.734,93 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Stolpe selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Stolpe noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stolpe
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stolpe?
Stolpe setzt 381 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.734,93 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stolpe?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Stolpe hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 % liegt Stolpe 3 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stolpe. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.