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Hebesätze Goldberg
In Goldberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Goldberg hoch?
89 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 381 % fest. Damit liegt Goldberg im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 83-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Goldberg im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Goldberg | 381 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ludwigslust-Parchim | 378 % | Berichtsjahr 2024 | +3 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Goldberg auf Platz 90, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Goldberg liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Goldberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barnin | 381 % | 0 Prozentpunkte | 438 % |
| Brenz | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Domsühl | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Gorlosen | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Karstädt | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
Gewerbesteuer in Goldberg an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 381 %, also 12.734,93 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Goldberg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Goldberg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Goldberg tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 623.475 Euro | 193 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 57.275 Euro | 18 Euro |
| Grundsteuer B | 374.806 Euro | 116 Euro |
| Grundsteuer A | 55.286 Euro | 17 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.236 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Goldberg im Berichtsjahr 2024 193 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Goldberg liegt unter diesem Wert. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Goldberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Goldberg?
In Goldberg gilt ein Hebesatz von 381 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.734,93 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Goldberg?
Goldberg setzt die Grundsteuer B auf 427 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Goldberg hoch?
Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %. Goldberg liegt damit 3 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Goldberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.