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Bayern Landkreis Ostallgäu Stöttwang

Hebesätze Stöttwang

Landkreis Ostallgäu · AGS 09777172 · 1.948 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stöttwang beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Ostallgäu liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Stöttwang bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stöttwang im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.360-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Stöttwang vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stöttwang, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stöttwang 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostallgäu 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stöttwang auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stöttwang Grundsteuer B
Eggenthal 300 % 0 Prozentpunkte 360 %
Friesenried 300 % 0 Prozentpunkte 370 %
Germaringen 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Kaltental 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kraftisried 300 % 0 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Stöttwang anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Stöttwang nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stöttwang und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Stöttwang ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stöttwang

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stöttwang?

Der Hebesatz liegt bei 300 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.027,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stöttwang?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Stöttwang hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Stöttwang liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Stöttwang per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Stöttwang
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.